In der Regel verlangen Ämter, Behörden und Gerichte, dass Übersetzungen von Urkunden und Dokumenten von einem ermächtigten Übersetzer durchgeführt werden. Der ermächtigte Übersetzer ist befugt, die nötige Richtigkeits- und Vollständigkeitsbescheinigung auszustellen. Diese Ermächtigung wurde mir vom Oberlandesgericht Köln für Übersetzungen aus dem Englischen ins Deutsche und aus dem Deutschen ins Englische erteilt. Die sogenannte bescheinigte Übersetzung (in anderen Bundesländern beglaubigte Übersetzung genannt) hat in Deutschland und in allen Ländern der Europäischen Union Bestand.